AGB / Datenschutzbestimmungen

AGB für SCHWIMM- und WASSERSPORTKURSE

1. Die gültige Teilnahmebestätigung berechtigt den Kursteilnehmer den gebuchten Kurs zu vorgegebener Zeit zu besuchen. Aufgrund des zusätzlichen Eintrittspreises ist der Teilnehmer ebenfalls berechtigt vor bzw. nach dem Kurs die ganze Badeanlage bei regulären Öffnungszeiten zu benützen.

 

2. Sofern in Aqua-Kursen freie Plätze verfügbar sind, können Neueinsteiger sofort während eines laufenden Kurspaketes einsteigen und die Kurskosten werden pro rata temporis verrechnet. Bei aufbauenden Kursen, wie Baby- und Kleinkinderkursen, Kinderschwimmkursen (Grundlagentest 1-7), Jugendschwimmkursen (Kombi 1-4) und Erwachsenenschwimmkursen ist ein Einstieg bis 2 Wochen nach Kursstart noch anstandslos möglich. Es fallen die Kosten des gesamten Kursblockes an.

 

3. Ein Einstieg ab der 4. Kurseinheit ist nur im Ermessen des Kursleiters möglich. Es kann eine kostenpflichtige Probelektion (je nach Kursart belaufen sich die Kosten auf CHF CHF 20.00 bis CHF 28.00) gebucht werden und bei Erfüllung der Anforderungskriterien kann der Rest des Kurses gebucht werden. Aus Qualitätsgründen ist die Teilnehmerzahl pro Kurs begrenzt. Beim Kurserwerb werden genaue Kurszeiten und Kursperiode schriftlich (über Webshop per E-Mail) festgelegt. Die Bezahlung hat vor dem ersten Kursbesuch zu erfolgen und kann bar, per Rechnung oder mit Karte (Maestro, Master, Visa, Postcard) getätigt werden. Kurse können auch online über den Webshop hallenbadallmend.ch gebucht und bezahlt werden.

 

4. Verbindlichkeit: Die Kursanmeldung ist verbindlich, d.h. Reservationen sind nicht möglich, der Kurs gilt als gebucht. Die Teilnahmegebühr muss bis spätestens am ersten Kurstermin beglichen werden, ansonsten wird der volle Zahlungsbetrag eingefordert. Bis drei (3) Wochen vor Kursstart kann die Buchung kostenlos annulliert werden. Die Annullation hat schriftlich unter verkauf@sportcard-luzern.ch oder per Post (Hallenbad Luzern AG, Zihlmattweg 46, 6005 Luzern) zu erfolgen (es zählt der Poststempel). Die Kursmitgliedschaft wird nicht automatisch verlängert. Die Kursteilnehmer sind verpflichtet sich vor jeder Kurseinheit beim Kursinstruktor zu melden (Anwesenheitskontrolle).

 

5. Rückerstattung: Die allfällige Nichtinanspruchnahme des Kursangebotes der Hallenbad Luzern AG durch den Kursteilnehmer berechtigt ihn weder zu einer Rückforderung noch zur Geltendmachung einer Reduktion des bezahlten Kursbeitrages. Rückerstattungen bezahlter Kursmitgliedschaftsbeiträge pro rata temporis erfolgen ausschliesslich nur bei ärztlich verordneter Trainingsdispens (Arztzeugnis) welche bezeugt, dass dem Teilnehmer aus gesundheitlichen Gründen das Teilnehmen am Kurs unmissverstanden abgeraten wird. Das Arztzeugnis muss der Rezeption Hallenbad Allmend unaufgefordert zugesandt bzw. persönlich abgegeben werden: Hallenbad Luzern AG, Zihlmattweg 46, CH-6005 Luzern. Der Kursmitgliederbeitrag wird pro rata temporis für die Restlaufzeit des Kursblocks zurückvergütet.

 

6. Pro Kursperiode hat jeder Teilnehmer ein Anrecht maximal eine (1) Kurseinheit nachzuholen aufgrund unbegründeten Fernbleibens des Kurses. Das Fernbleiben muss im Voraus am Empfang der Hallenbad Luzern AG gemeldet werden (hallenbad@sportcard-luzern.ch). Umbuchungen werden jedoch erst ab Kursstart vorgenommen und Kursersatzdaten sind erst ab der 3. Kurseinheit der jeweiligen Kursperiode möglich. Das Ersatzdatum muss innerhalb des laufenden Kursblockes stattfinden, ansonsten verfällt die Gutschrift ohne weiteren Anspruch seitens des Kursteilnehmers. Wird kein freier Platz für den gewünschten Kurs gefunden, hat der Teilnehmer die Möglichkeit in einem anderen Kurs zu schnuppern. Von dieser Klausel ausgenommen sind die Grundlagentest 1-7 und Kombikurse 1-4. Hier gibt es keinen Nachholanspruch, die Kurseinheit wird auch nicht rückerstattet.

 

7. Durch Vorweisen eines schriftlichen ärztlichen Dispenses werden dem Teilnehmer vollumfänglich die noch ihm zu Gute liegenden Kurseinheiten gutgeheissen in Form eines Gutscheines, es ist keine Barauszahlung möglich. Zu berücksichtigen ist, dass eine vorausgehende schriftliche Abmeldung stattgefunden hat und ein ärztliches Attest des Kursteilnehmers an der Rezeption der Hallenbad Luzern AG abgegeben wird.

 

8. Bei einer allfälligen Betriebsunterbrechung des Hallenbades, welche von der Hallenbad Luzern AG verschuldet ist und länger als eine (1) Kalenderwoche dauert, verlängert sich die Dauer der Kursmitgliedschaft um die Dauer der Betriebsunterbrechung, maximal aber höchstens um acht (8) volle Kalenderwochen.

 

9. Die Hallenbad Luzern AG erhebt den Anspruch zu jeder Zeit einen Kurs mangels Teilnehmeranzahl streichen zu können. Mit betroffenen Kursteilnehmern wird telefonisch Kontakt aufgenommen, um eine allfällige Umbuchung in einen anderen Kurs (gleiche Stilrichtung)  vorzunehmen oder allenfalls in Form eines Gutscheines eine Rückerstattung vorzunehmen.

 

10. Die Kursteilnahme im Hallenbad Luzern erfolgt auf eigenes Risiko und auf eigene Gefahr des Kursteilnehmers. Seitens der Hallenbad Luzern AG wird jede Haftung für Schäden bei Unfällen, Verletzungen und/oder Krankheiten des Trainingsteilnehmers ausdrücklich abgelehnt bzw. ist ausdrücklich auf Vorsatz und Grobfahrlässigkeit beschränkt, ebenso wie die Haftung für Hilfspersonen der Hallenbad Luzern AG. Die Haftung für den Verlust von Wertgegenständen des Kursteilnehmers in den Räumlichkeiten der Hallenbad Luzern AG wird ausdrücklich wegbedungen.

 

11. Der Trainingsteilnehmer haftet für die von ihm verursachten Beschädigungen der Trainingsanlagen und Trainingsgeräte sowie für den Verlust von Leihgegenständen (Wert gem. Inventarliste) und hat der Hallenbad Luzern AG die entsprechenden Reparatur- und/oder Ersatzkosten vollumfänglich zu nachweisen. Wir empfehlen daher jedem Teilnehmer eine Haftpflichtversicherung abzuschliessen.

 

12. Badeordnung: Mit der Unterzeichnung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) akzeptiert der Kursteilnehmer gleichzeitig die Badeordnung der Hallenbad Luzern AG sowie allfällige Änderungen derselben gemäss dem jeweils aktuellen Aushang am Empfang.

 

13. Ausschliesslicher Gerichtsstand für allfällige Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz der Hallenbad Luzern AG in Luzern.

Stand: Juni 2021

 

 

AGB für EINTRITTSKARTEN und SAISONABOS

Die nachfolgenden Bedingungen für den Besuch der Betriebe der Hallenbad Luzern AG sind wesentlicher Inhalt eines Vertrages über den Kauf von Einzeleintrittskarten sowie der Saisonabos oder sonstiger Zugangsberechtigungen.

 

Die Käufer anerkennen mit dem Erwerb eines Einzeleintrittes oder Saisonabos in die Betriebe der Hallenbad Luzern AG die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und nehmen zur Kenntnis, dass sie bei Nichteinhaltung dieser Bedingungen entschädigungslos ausgeschlossen werden können. Zusätzlich wird die Badeordnung mit dem Eintritt akzeptiert.

 

Der Aufenthalt in den Bädern erfolgt auf eigene Gefahr. Im Besonderen anerkennt der Gast die Weisungsbefugnis der Bademeister oder Betriebsleiter. Den Anweisungen ist jederzeit und unbedingt Folge zu leisten.

 

1. Vertragliche Beziehungen

Die Hallenbad Luzern AG bietet ihren Nutzern (Kunden) die Möglichkeit, Eintritte nach dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen über das Internet sowie an der Tageskasse zu erwerben.

Das Angebot zum Vertragsabschluss geht jeweils vom Kunden aus, indem er eine Bestellung abgibt und einen Zahlungsauftrag auslöst. Der eigentliche Vertragsabschluss erfolgt anschliessend mit der Bezahlung.

 

2. Personifizierte Verträge

Mit dem Kauf eines Saisonabos erwirbt der Käufer das Recht auf den Besuch der entsprechenden Anlage gemäss dem gültigen Tarifmodell. Es besteht kein Anspruch auf Ersatz oder Teilersatz des Kaufpreises und auch kein (teilweises) Rückgabe- oder Umtauschrecht. Rückgabe oder Umtausch der Saisonabos ist grundsätzlich ausgeschlossen. Das Saisonabo ist persönlich und nicht übertragbar.

 

2.1. Einzeleintrittskarten

Mit dem Kauf einer Einzeleintrittskarte erwirbt der Käufer das Recht auf den Besuch der Anlage für einen Tag. Das Einzelticket ist am Erwerbstag gültig und kann nicht für spätere Zeitpunkte erworben werden.

 

3. Gültigkeit der Verträge/ Abonnemente

Die Verträge/ Abonnemente haben in der vertraglich geregelten Zeitspanne Gültigkeit. Der Kunde ist nur zum Eintritt berechtigt, wenn er sich mit der ihm zugeordneten Datenträger (Karte) ausweisen kann. Ohne den Datenträger können keine Abbuchungen oder Eintritte gewährleistet werden. Es fallen in jedem Fall Administrations- bzw. Zusatzkosten an.

 

In Folge Krankheit/Unfall von länger als einem nahtlosen Monat, kann gegen Vorweisen eines Arztzeugnisses, aus dem hervorgeht, dass keine sportliche Betätigung möglich war, eine Verlängerung des Vertrages ohne Zusatzkosten beantragt werden. Die Verlängerung wird nahtlos an das Gültigkeitsdatum des Arztzeugnisses angerechnet. Anderen Gründen wie Wegzug/Nichtinanspruchnahme aufgrund Ferien/ Geschäftsreisen oder hoher Arbeitsload können für eine Vertragsverlängerung nicht berücksichtigt werden.

Ein Upgrade eines Abonnements ist jederzeit möglich und wird pro rata temporis verrechnet.

 

Dabei gilt folgende Vertragshierarchie:

 

  1.      Einzeleintritt
  2.      Saldokarte
  3.      Saisonabo
  4.      All-in-One Abo

 

Gesondert gehandhabt wird im Hallenbad Allmend der zwischenzeitliche Erwerb eines Intercity-/ oder Migros Fitness Allmend Abo.

 

4. Gebühren

Verlorene, gestohlene  oder nicht auffindbare Saisonabos sind unverzüglich zu melden. Dem Kunden bietet die Hallenbad Luzern AG zwei Möglichkeiten bei geschilderter Situation:

  1. Sperren der Karte: Der Kunde hat die Möglichkeit, eine Karte für maximal 3 Monate zu sperren; in dieser Zeit kann der Kunde von seinen weiterlaufenden Verträgen und/ oder vom geladenen Guthaben keinen Gebrauch machen. Sollte in der Frist die Karte wieder auftauchen, kann diese gegen klare Identifikation des Kunden (Vorweisen einer ID) wieder kostenlos entsperrt werden.
  2. Erstellen eines Duplikates: Dem Kunden kann auf Wunsch ein Duplikat erstellt werden. In diesem Fall hat der Kunde kein Anrecht mehr auf die bereits bezahlte Depotgebühr der verlorenen,  gestohlenen oder nicht auffindbaren Karte, auch wenn die Karte zu einem späteren Zeitpunkt wieder gefunden werden sollte. Für das Duplikat einer Karte wird erneut ein zusätzliches Depot von CHF 10.00 erhoben. Die alte verlorene, gestohlene oder nicht auffindbare Karte verliert ihre Gültigkeit und wird vom jeweiligen Konto entkoppelt!

Grundsätzlich gilt: Für einen allfälligen Restwert auf der Sportcard wird keine Haftung übernommen. Sollte eine Karte, solange nicht grobfahrlässig vom Kunden behandelt, nicht mehr funktionieren oder kaputt gehen, wird diese durch die Hallenbad Luzern AG anstandslos und ohne Zusatzkosten ersetzt.

 

5. Datenschutz

Für die Hallenbad Luzern AG ist die Einhaltung der geltenden Datenschutzbestimmungen eine Selbstverständlichkeit. Die Hallenbad Luzern AG nutzt die Daten nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Die Daten werden ausschliesslich auf einem Server gespeichert und absolut vertraulich behandelt; sie werden nicht an Dritte weitergegeben.

 

6. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

 

7. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Luzern.

 

 

DATENSCHUTZBESTIMMUNGEN PERSONAL

Wir machen Sie gemäss geltendem Datenschutzgesetz darauf aufmerksam, dass Ihre Bewerbungsunterlagen nur zum von Ihnen bestimmten Zweck der Bewerbung verarbeitet werden.

 

Unser Unternehmen arbeitet mit der E-Recruiting-Lösung der Ostendis AG, CH-5706 Boniswil (UID: CHE-102.097.261), welche die Datenspeicherung in Bezug auf Bewerbungsunterlagen übernimmt und Prozesse zur Verarbeitung dieser Daten im Sinne einer Auftragsdatenverarbeitung anbietet. Dabei werden personenbezogene Daten weder im Detail maschinell analysiert (Profiling) noch kommen automatisierte Datenverarbeitungsverfahren zur Entscheidungsfindung (Matching) zum Einsatz. Weitere Informationen und die Datenschutzrichtlinien der Ostendis AG finden Sie auf www.ostendis.com.

 

Wir behalten uns vor, Ihre Bewerbungsunterlagen auch nach Abschluss des Bewerbungsprozesses bei uns für maximal 6 Monate gespeichert zu lassen, damit wir Sie für die Besetzung weiterer interessanter Stellen kontaktieren können. Sollten Sie mit dieser Praxis nicht einverstanden sein, so teilen Sie uns dies bitte kurz mit.

Stand: 01.01.2023